RAHMENBEDINGUNGEN
In Ausbildung unter Supervision (Status)
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision habe ich, durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die erteilte Erlaubnis und Befähigung zur eigenständigen Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen erlangt. Um die Qualität der Behandlungen zu sichern, finden fachliche Lehrsupervisionen durch erfahrene PsychotherapeutInnen regelmäßig statt. Mehr dazu erfahren Sie in der Supervisionsrichtlinie.
Ablauf
In der Regel dauert eine Einzelstunde 50 Minuten und findet einmal pro Woche statt. Die Frequenz der Einheiten kann je nach Problemlage und individuellen Wünschen variieren.
Zu Beginn der Therapie erfolgt immer ein Erstgespräch in dem ein erstes Kennenlernen stattfindet. Hier versuche ich mir ein Bild über die bestehende Problematik zu bilden und das Ziel der Therapie abzuklären. Auch Sie haben die Möglichkeit mich kennenzulernen und zu schauen, ob Sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen. Die Beziehung zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung und stellt einen der wichtigsten Wirkfaktoren der Psychotherapie dar.
Im weiteren Verlauf werden Therapieziele besprochen und festgelegt.
Kosten
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenversicherung.
Erstgespräch (á 30 Minuten): 50 EUR
Therapiesitzung (á 50 Minuten): 80* EUR
*Für Personen mit einem sehr geringen/keinem Einkommen, biete ich auch Plätze zum Sozialtarif an.
Absageregelung
Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, bitte ich um eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Einheiten, die zu spät abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Gemäß §15 Psychotherapiegesetz (PsthG) unterliege ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision der Verschwiegenheitspflicht. Dieses Gesetz gewährleistet, dass sämtliche Therapie- und PatientInnendaten vertraulich behandelt werden. Auch im Rahmen der Lehrsupervision wird die Verschwiegenheit durch mich bewahrt. Es werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben, sowie keine Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, weitergegeben.
Dokumentation
Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliege ich ebenso der Dokumentationspflicht (§16a PsthG). Unter anderem über Beginn, Verlauf, Art und Umfang der psychotherapeutischen Leistungen. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für PsychotherapeutInnen sieht vor, dass personenbezogene Daten mind. 10 Jahre nach Beendigung der Psychotherapie archiviert werden müssen.